:: Barrierefreiheit
Was ist Barrierefreiheit? Warum ist Sie wichtig und was kann COME2COMIT in dieser Beziehung für Sie tun?
Barrierefreiheit beschreibt einen nahezu ungehinderten Zugang zu Informationen im Internet in erster Linie für behinderte Internetnutzer.
Blinde Internetnutzer bspw. müssen sich den Text einer Webseite

Wo Inhalte zur besseren oder ausschließlichen Verständlichkeit farblich gegliedert werden, ist für farbenblinde Nutzer eine kontrastreiche Graustufendarstellung zu berücksichtigen. Denn nur so werden die für sie unsichtbaren Farbunterscheidungen sichtbar.
Besucher mit ausgeprägter Sehschwäche sind darüber hinaus besonders auf variable Schriftgrößen angewiesen, die Ihnen ermöglichen, die dargestellte Schriftgröße ihrer Sehstärke anzupassen.
Eine weitere Barriere bspw. ist die ausschließliche Bedienbarkeit der Internetseite mit der Maus. Menschen mit Muskel-, Gelenk- oder Nervenerkrankungen sind oft auf eine Tastatur reduziert und stehen bereits bei der ersten Aufforderung zum Klick im Abseits.
Insgesamt gilt es, bis zu 66 Kriterien (Gebote & Verbote) zur Einhaltung der Barrierefreiheit zu berücksichtigen, um den Bedingungen, die behinderte Menschen an eine Webseite stellen, gerecht zu werden.
Missachtet eine Seite diese und andere wichtige Kriterien der Barrierefreiheit, schließt sie Nutzergruppen mit Behinderungen weitgehend aus und läuft Gefahr ihren Adressatenkreis erheblich zu verkleinern, denn das Internet wird gerade von behinderten Usern überproportional genutzt. Ca. 8% der Internetnutzer haben eine Behinderung und insgesamt 20% eine Einschränkung!
COME2COMIT unterstützt Sie bei der Ermittlung und Analyse von Schwachstellen in bereits existenten Internetseiten hinsichtlich der Thematik Barrierefreiheit. Des Weiteren planen, entwickeln und layouten wir barrierefreie Internetseiten für Sie und setzen diese um.
Sprechen Sie uns einfach an.
Zum 31.07.2002 ist in Deutschland die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Kraft getreten. Entsprechend dieser gesetzlichen Regelung gilt es vor allem für öffentliche Träger, Internetseiten gemäß der barrierefrei (Priorität I) zu gestalten. Eine Reihe von Anforderungen, betreffend Gestaltung, Schrift, Farben, Bilder und eine Vielzahl weiterer Elemente gilt es zu berücksichtigen, um den Bedingungen, die behinderte Menschen an eine Webseite stellen, gerecht zu werden. Seit Ende 2005 sind diese Anforderungen bindend.
RECHTSGRUNDLAGE
Das Gleichstellungsgesetz v. Mai 2002 (§ 11)
BITV
Die offizielle Richtlinie als PDF-Dokument

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